Handyvertrag kündigen

Da ich immer wieder Google-Anfragen bezüglich der Kündigung von Handyverträgen bekomme (a la »Wie schreibe ich ein Handy-Kündigung«), habe ich mir gedacht, ich fasse den Vorgang kurz zusammen.

So kündigt man

Im Normalfall reicht ein formloses Schreiben, dass man am Besten per Fax (geht schneller als Brief) an seinen Betreiber schickt. Folgende Daten sollten enthalten sein:

  • Rufnummer
  • Kundennummer
  • Angabe, ob das Handy als Wertkartentelefon weitergeführt werden soll

Ich nehme an, dass es in Deutschland und der Schweiz genau so funktioniert. Ansonsten einfach ein klärendes Kommentar hinterlassen.

Meine Kündigung hat z.B. so ausgesehen:

An
<Anbieter>
<Anschrift>

<Ort>, <Datum>

Hallo <Anbieter>-Team!

Hiermit möchte ich meinen bestehenden Vertrag mit <Anbieter> zur nächst möglichen Gelegenheit kündigen (eventuell: und mein Handy als Wertkartentelefon weiterführen).

Meine Rufnummer: <Rufnummer>
Meine Kundennummer: <Kundennummer>

Vielen Dank

<Unterschrift>

Benedikt Müller

Mindestvertragsdauer beachten!

Wenn ihr euch noch in der Mindestvertragsdauer befindet, solltet ihr auf jeden Fall zuerst in Erfahrung bringen, wieviel euch die Kündigung oder der Umstieg auf Wertkarte kosten wird. In meinem Fall (T-Mobile, Vertragsdauer erfüllt) konnte ich mein Handy kostenlos als Wertkarte weiterführen. Mit erfüllter Mindestvertragsdauer sollte dies eigentlich bei jedem Anbieter der Fall sein. Immerhin ist es besser, einen Kunden mit Wertkarte zu behalten, als ihn ganz zu verlieren.

Im Notfall: Hotline anrufen

Wenn ihr euch trotzdem nicht sicher seid, könnt ihr einfach den Kundenservice eures Anbieters anrufen. Der erklärt euch im Normalfall schnell und einfach, welche Angaben ihr wohin schicken müsst.

Ergänzende Infos und Erfahrungen könnt ihr gerne als Kommentar hinterlassen.


26 Kommentare

#1 von h@rry am 2005-12-24 Uhr

eigentlich bedeutet der satz »zur nächst möglichen gelegenheit« schon, dass der vertrag erst nach ablauf der mindestvertragsdauer gekündigt wird.
alles andere wäre eine vorzeitige vertragskündigung und muss explizit gewünscht werden.

wer tatsächlich seinen handy-vertrag kündigen will, der kann sich gerne an mich wenden - ich erläutere ihm dann gern seine alternativen möglichkeiten bei A1 :-)

#2 von Ahmet Yildiz am 2006-01-01 Uhr

Bei Telering kann man, soweit ich weiss, einen Vertrag, auch wenn die Bindung abgelaufen ist, nicht in eine Wertkarte umwandeln lassen.
Grund ist glaub ich die schlechte modellierung ihrer IT-Infrastruktur. Die Programmierer haben an so eine Möglichkeit wohl nicht gedacht :D

#3 von Benedikt am 2006-01-02 Uhr

Ahmet, danke für den Hinweis. Vielleicht ändert sich daran ja bald etwas durch den Kauf von T-Mobile … obwohl man bis jetzt noch nicht wirklich was von der Übernahme mitbekommen hat.

(Das ist ja cool, dass zu Silvester um 1h ein Kommentar bei mir hinterlassen hast! :-) )

#4 von figurski am 2007-04-25 Uhr

wer tatsächlich seinen handy-vertrag kündigen will, der kann sich gerne an mich wenden - ich erläutere ihm dann gern seine alternativen möglichkeiten bei A1

könntest du mir par tips zukommen lassen für die kündigung. streite mich schon 3 monate ohne erfolg.
wäre super nett
gruss
slawek

#5 von Benedikt am 2007-04-25 Uhr

Hab da nicht wirklich Erfahrung, weils bei mir problemlos mit obigen Schreiben ging. Bist du noch in der Mindestvertragslaufzeit?

#6 von Andy am 2007-07-18 Uhr

undzwar habe ich eine frage ich bin vor kurzem arbeitslos geworden und habe wenig geld zum leben habe zwei verträge 1 für mich und 1 für meine frau hast du vieleicht einen tipp wie ich die vrträge kündigen könnte? (vor ablauf des Vertrages)

#7 von Benedikt am 2007-07-18 Uhr

Ich würde bei der Hotline anrufen und fragen, wieviel eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kostet. Wenn du dann kündigen willst, einfach obiges Schreiben an deinen Anbieter faxen.

#8 von nico am 2007-07-29 Uhr

Ich habe eine komplette Seite zu dem Thema. Wer also mehr zur Kündigung von Handyverträgen wissen möchte, kann da gerne mal vorbei schauen. Besonders cool ist das Kündigungstool, welches einem die ganze Arbeit beim Verfassen der Kündigung abnimmt. Das kennt sogar die Adressen von den Anbietern ;)

#9 von Benedikt am 2007-07-29 Uhr

Das Tool sieht vielversprechend aus, ist aber noch ausbaufähig: Derweil funktioniert es ja nur in Deutschland und bei Klick auf »Kündigung generieren« kommt ein weiterer Button mit »Kündigung drucken« – ist etwas seltsam, da sollte doch gleich die Druckvorschau kommen. Ach ja, und: Ein dicker fetter Hinweis beim Tool, dass ihr diese Daten nicht speichert und weitergebt ist viel hilfreicher und vertrauenserweckender als ein dementsprechender Absatz in der Datenschutzerklärung.

Insgesamt halte ich die Seite aber für eine gute Idee und finde sie ziemlich informativ.

#10 von Alien am 2007-11-23 Uhr

In England kann man jederzeit nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von einem Tag auf den Anderen kündigen. Die Sache mit den drei Monaten vorher ist Abzocke. Die Handybetreiber hoffen das man den Termin vergisst

#11 von Benedikt am 2007-11-23 Uhr

Stimmt, Kündigungsfristen von drei Monaten sind natürlich nicht ideal. Allerdings haben die Handybetreiber relativ wenig davon. Selbst wenn man den Termin vergisst, kann man einfach kündigen. Das Vertrag endet einfach drei Monate später.

#12 von manfred.theilen am 2008-01-15 Uhr

Hallo Benedikt,ich habe meinen Handyvertrag bei Phone-house, der über 3 Jahre läuft gekündigt. Wie man mir mitteilt, habe ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende nicht eingehalten.Somit komme ich erst nach weiteren 12 Monaten aus dem Vertrag.
Deine Darstellung zeigt die Möglichkeit des Ausstiegs nach 3 Monaten, ohne die Einhaltung einer Frist.Bitte um Nachricht auf welcher Basis sprich Gerichtsurteiles Deine Verrsion beruhtund ob diese auch für mich eine Rechtsgrundlage darstellt.

#13 von Benedikt am 2008-01-16 Uhr

Manfred, tut mir leid das zu hören. Erstens finde ich eine Mindestlaufzeit von drei Jahren schon ziemlich arg und zweitens sollte sich der Vertrag nicht gleich um ganze 12 Monate verlängern. Hast du schon mal im Vertrag nachgelesen ob das auch wirklich so drinsteht? Vielleicht kannst du dich auch beim Verbraucherschutz informieren.

Ich hab beschrieben, wie man nach der Mindestvertragsdauer kündigt (mit drei Monaten hat das nichts zu tun). Eine Kündigungsfrist von drei Monaten bedeutet für mich, dass der Vertrag nach meiner Kündigung noch drei Monate weiterläuft. Will man einen Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, so muss man dies drei Monate davor tun. Vergisst man drauf, verschiebt sich die Kündigung einfach. Dass der Vertrag wie bei dir gleich um ein ganzes Jahr verlängert wird, klingt für mich nach Piraterie. Ein passendes Gerichtsurteil habe ich dafür nicht, aber es klingt für mich so, als wäre bei deinem Vertrag was faul.

#14 von piet am 2008-01-22 Uhr

Hallo,
Der Provider The Phone House scheint wohl so ein »Problemkind« zu sein.
Mein Handy habe ich seit 10/06 und Anfangs funktionierte es auch super. Aber seit 08/07 geht garnichts mehr.
ich habe es heute zum vierten Mal mit einem Softwaredefekt eingeschickt weil sich TPH nicht auf einen
Gerätewandel einlässt, mit der Begündung das dass Gerät NICHT innerhalb der ersten sechs Monate defekt war.
Auch nach mehreren telefonischen Anfragen lässt sich TPH
auf keinen Austausch ein sondern besteht auf Reparatur.
Muss ich mir das gefallen lassen oder ist dies ein Grund für eine außergewöhnliche Kündigung.
Kennt sich jem. damit aus ?

#15 von Susanne am 2008-01-28 Uhr

Hallo ich habe meinen Handyvertrag fristgerecht gekündigt nur von der Handyfirma kam keine Bestätigung nur jetzt wo der Vertrag ausgelaufen ist und ich die Grundgebühren zurückbuche drohen die mit Inkasso und Schufa eintrag. Ich schreibe jetzt heute noch einmal per Einschreiben an die Handyfirma und warte mal ab was passiert.

#16 von Benedikt am 2008-01-28 Uhr

Piet, leider keine Ahnung. Von dem Provider habe ich vor Manfred auch noch nie gehört.

Susanne, tut mir leid das zu hören. Ich konnte damals problemlos per Fax kündigen, aber natürlich hat man dann nichts in der Hand. Tipps kann ich dir in so einem Fall leider auch nicht geben. Notfalls einfach nochmal per Einschreiben kündigen und die ein zwei Monate, die man noch dabei sein muss, in Kauf nehmen. Die von Manfred beschriebene 12-monatige Vertragsverlängerung sollte die Ausnahme sein. Bei A1 ist es laut Telefonsupport jedenfalls so, dass man nach Mindestlaufzeit jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen kann.

#17 von Susanne am 2008-01-29 Uhr

ich möchte meinen handyvetrag kündigen da ich arbeitslos bin und keinen cent bekomme ichkann es finanziell nicht mehr bezahlen und mein vetrag läuft noch 1 1/2 jahre kann ich da auch sofort raus?? bzw was kann ch dafür machen das es gaht??

#18 von Benedikt am 2008-01-29 Uhr

Susanne (die von #17 – bist du auch die von Nr. #17?), ich hab leider keine Ahnung was man in so einem Fall machen kann. Möglicherweise haben Arbeiterkammer oder Konsumentenschutz ein paar Tipps?

#19 von Stefanie am 2008-02-13 Uhr

Hallo,
meine Schwester ist bei Vodafone und hat leider zu spät gekündigt, nun hat sich der Vertrag auf 1 Jahr verlängert. Im Fernsehen habe ich eine Reportage gesehen, wo ein junger Mann erzählte, das die meisten Kunden von Vertragshandys nicht wissen das sie trotz 1 Jahr verlängerung nach Mindestlaufzeit ( da zu spät gekündigt) auch nur 3 Monate Laufzeit einhalten müßten, da es sich um Keine Mindestlaufzeit handel würde und man den Vertrag erfüllt hätte.
Meine Schwester hat eine Kündigungsbestätigung erhalten zum 24.02.08, 2 Tage später eine 2 Bestätigung zum 24.02.09 sie haben sich im Jahr geirrt.
Kann jemand etwas dazu sagen???

#20 von Uri am 2008-02-19 Uhr

Deshalb sollte man die Kündigung auch immer per Einwurf-Einschreiben verschicken.

Nen kostenlosen Vordruck für die Kündigung von Handyverträgen findet man z.B. hier: http://www.kostenlose-vordrucke.de/html/kuendigung-handyvertrag.html

#21 von Piep am 2008-03-18 Uhr

ist es schlimm wenn man einen Vertrag gekündigt hat aber vergessen hat die Kündigung zu unterschreiben?

#22 von Benedikt am 2008-03-18 Uhr

Puh, genau kann ich das nicht sagen. Wenn der Mobilfunker etwas in deinem Namen macht, was du nicht unterschrieben hast, kann er glaube ich ziemliche Schwierigkeiten bekommen. Wenn die Firma halbwegs gut ist, kontaktiert sie dich deswegen. Sicherheitshalber würde ich die Kündigung nochmals mit entsprechendem Hinweis und unterschrieben nachreichen.

#23 von fraz am 2008-04-24 Uhr

ma ne frage ich hab im november ein vertrag abgeschlossen jedoch nict unterschrieben weil ich einen vertrag wollte den ich jederzeit kündigen kann da hatt der man gemeint unterschreib nicht dan geht das schon jetzt möchte ich vertrag kündigen was glaubt ihr wird es probleme geben ???

mfg
fraz

#24 von Benedikt am 2008-04-24 Uhr

Bin kein Experte, aber einen gültigen Vertrag ohne Unterschrift gibt’s meines Wissens nicht. Bei was für einem Anbieter war das überhaupt?

#25 von Farsad am 2008-05-14 Uhr

ya hallo
ich hab folgenes problem:
mein Vodafone D2 vertrag läuft eignetlich bis zum 06.07.08 leider habe statt 3 2 monate vor ende des Vertrages gekündigt also am 06.05.08 somit wurde mein vertrag wie auch im vertrag drin stand um ein jahr verlängert ich möchte dies aber nicht gibt es irgendienen weg mienen vertrag nicht zum 06.07.09 sondfer zum 06.07.08 zu kündigen??

#26 von Benedikt am 2008-05-15 Uhr

Ich habe ehrlich gesagt noch nie Verträge erlebt, gesehen und/oder unterzeichnet, die im Falle einer verpassten Kündigungsfrist eine Verlängerung um 12 Monate vorsehen. Das klingt für mich nach schwerer Abzocke oder aber in Deutschland sind die Verträge tatsächlich so – erkundige dich am besten Mal beim Konsumentenschutz.


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